Zur Übergabe der Mietwohnung treffen sich die Mietvertragsparteien für gewöhnlich. Hierbei sollte der Zustand der Wohnung schriftlich dokumentiert werden. Diese Schrift nennt man Abnahmeprotokoll bzw. Übergabeprotokoll.
Eine Verpflichtung zur Unterzeichnung oder überhaupt zur Fertigung eines Abnahmeprotokolls besteht grundsätzlich nicht. Es empfiehlt sich jedoch, die Tatsachen festzuhalten und zu unterschreiben, über die Einigkeit besteht.
Streitige Punkte sollten als streitig besonders gekennzeichnet werden, da sie sonst als anerkannt gelten.
Bei zu erwartenden Schwierigkeiten sollten Mieter als auch Vermieter den Zustand der Wohnung bei Übergabe durch aussagekräftige Fotos oder durch eine Niederschrift dokumentieren und dies möglichst durch einen oder mehrere Zeugen, die nicht Parteien des Mietvertrages sind, bestätigen lassen.