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Mit den in der Hausordnung getroffenen Regelungen soll ein geregeltes Miteinander der Parteien eines Hauses erreicht werden.

Zu diesem Zweck werden in der Hausordnung zumeist Ruhezeiten, Reinigungspflichten der Parteien und deren Turnus, Benutzung von Gemeinschaftsräumen und Waschküchen, Unterstellung von Sportgeräten, Kinderwägen usw. geregelt.

Da die Hausordnung für alle Parteien eines Hauses gelten soll, gilt hier das Gebot der Gleichbehandlung aller Parteien. Sollen einer oder mehreren Parteien Vergünstigungen vor anderen Parteien eingeräumt werden, so sollte dies ausdrücklich mit den anderen Parteien abgesprochen sein.