Sie sind hier:

Mietvertragsabschluß

Mietkaution

Barkaution

Anlage der Kaution

Rückzahlung der Kaution

Maklerprovision

Zeitmietvertrag

AGB` s

Überraschende Klauseln

Prüfungsmaßstab

Typische Problembereiche

Vertragsbeendigung

Allgemein:

Startseite

Ihr Weg zu uns

Kontakt

Links

FAQ Tauschbörsenabmahnungen

Gegnerliste

Klauseln allgemeiner Geschäftsbedingungen erfahren besondere Aufmerksamkeit von Gerichten. Insbesondere wird geprüft, ob die jeweilige Klausel denjenigen, dem sie gilt, nicht unangemessen benachteiligt.

Als besonders eklatantes Beispiel einer mitlerweile unwirksamen Klausel haben sich die
" starren Fristen " bei den Schönheitsreparaturen erwiesen. Wohl Millionen von Mietern müssen keine Schönheitsreparaturen vornehmen, weil solche " starre Fristen" zur Vornahme von Schönheitsreparaturen zuhauf in alten Formularmietverträgen zu finden sind.

Mehr zum Thema finden Sie hier:

- Schönheitsreparaturklauseln