Der Vermieter muss die Kaution bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Anlage und Verzinsung muss unverzüglich nach Erhalt des Geldes erfolgen.
Die Kaution muss verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Hierbei ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Bankinstitut mit dem höchsten Zinssatz zu wählen.