Sie sind hier:

Beratungshilfe

Prozeßkostenrechner

Allgemein:

Startseite

Ihr Weg zu uns

Kontakt

Links

FAQ Tauschbörsenabmahnungen

Gegnerliste

Die Prozeßkosten muss in der Regel die im Rechtsstreit unterliegende Partei tragen. Hierzu zählen neben den Gerichtsgebühren auch die Anwaltsgebühren und die Kosten für Sachverständige, Zeugenauslagen etc.pp. Bei teilweisem Obsiegen werden die zu tragenden Kosten grundsätzlich entsprechend gequotelt.

Hier finden Sie einen Prozeßkostenrechner.

Außerdem finden Sie hier einen Kostenrechner zu der Gebührenberechnung im Rahmen eines Mahnverfahrens.