Die Prozeßkosten muss in der Regel die im Rechtsstreit unterliegende Partei tragen. Hierzu zählen neben den Gerichtsgebühren auch die Anwaltsgebühren und die Kosten für Sachverständige, Zeugenauslagen etc.pp. Bei teilweisem Obsiegen werden die zu tragenden Kosten grundsätzlich entsprechend gequotelt.
Hier finden Sie einen Prozeßkostenrechner.
Außerdem finden Sie hier einen Kostenrechner zu der Gebührenberechnung im Rahmen eines Mahnverfahrens.