Beim Unfall entsteht oft erheblicher Sachschaden
Bei einem Kfz - Schaden werden der merkantile Minderwert und die technische Wertminderung unterschieden. Beide Schäden sind erstattungsfähig. Durch den Schaden am Fahrzeug ist dieses am Markt als " Unfallwagen" zu bezeichnen. Das Kfz hat dadurch einen geringeren Marktwert. Dies wird als merkantiler Minderwert bezeichnet.
Sollte das Kfz nach der Reparatur irreparable Restschäden aufweisen oder sollte das Fahrzeug nicht mehr gleich zuverlässig oder auch technisch minderwertig sein, so spricht man von einer technischen Wertminderung.