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Meine Leistung

Ich biete Ihnen Beratung und außergerichtliche Interessensvertretung zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung und die Wahrnehmung Ihrer Interessen in der eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichversicherung vor den Amts - und Landgerichten, gleich ob wir in Ihrem Namen klagen müssen oder Sie sich gegen die Klagen Dritter zu verteidigen haben.

Ein paar Gläschen zum Abendessen und dann Autofahren ? Wer dann kontrolliert wird, muss mit allem rechnen:

Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer. Im Falle eines Unfalles unter Alkoholeinfluß auch mit einem Regeress der Haftpflichtversicherung. Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechts setzt sich aus zahlreichen Problemfeldern zusammen. Auch Fahrerflucht, falsches Parken, Geschwindigkeitsübertretungen oder Streitigkeiten mit Versicherern zählen zum Straßenverkehrsrecht. Das Rechtsgebiet umfaßt somit mehr als Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, sodass meist sachlich fundierte Beratung und Vertretung erforderlich ist.

HIER FINDEN SIE TYPISCHE PROBLEMBEREICHE DES VERKEHRSUNFALLRECHTS:

Wen muss ich nach einem Unfall informieren ?

Muss ich einnen Sachverständigen des gegnerischen Haftpflichtversicherers an das Fahrzeug heranlassen und wer trägt die Kosten der Begutachtung ?

Bekomme ich Schäden an eigenen Sachen ( Kfz, Kleidung etc. ),Kosten für ärztliche Behandlung, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Wertminderung und Schmerzensgeld ?

Welche Konsequenzen zieht eine etwaige Teilschuld nach sich ?

Muss ich meine eigene Versicherung stets einschalten ?