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Bei Mobbing sollte nicht klein bei gegeben werden, zumal dem Arbeitsplatz in der Regel eine existentielle Bedeutung für den Arbeitnehmer zukommt.

Mobbing ist ein noch relativ neuer Begriff, der zunehmend auch in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen Einzug nahm. Der Begriff ist zwar im Gesetz nicht definiert. Im alltäglichen Umgang dürfte die Grenze dort zu ziehen sein, wo beispielsweise Ungerechtigkeiten im Einzelfall zu wiederholter Schickane werden. Die Motivation des oder der Täter könnte zum Teil darin zu suchen sein, entweder ein die Kündigung begründendes Fehlverhalten bei dem Opfer auszulösen oder das Opfer soweit zu bringen, dass es eine eigentlich rechtswidrige Kündigung toleriert und nicht dagegen vorgeht.

Die Schwierigkeit von Mobbingfällen liegt oftmals darin, dass Einzelaktionen noch nicht die Voraussetzungen für Abwehr - oder Schadensersatzansprüche erfüllen. Erst die Vielzahl der Einzelfälle zusammen lassen das rechtswidrige Verhalten offensichtlich werden.

Deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig bei den ersten Zeichen von mobbingähnlichem Fehlverhalten, ein Mobbingtagebuch zu führen. Darin sollte das Opfer alle Vorfälle mit Angaben wie Datum, Zeit, Ort , Zeugen, Begleitumstände etc. aufschreiben.

Dieses kann später dazu benutzt werden, dem Mobber sein Felverhalten vor Augen zu führen.