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Der Arbeitsgerichtsprozess ist gerichtskostenfrei, wenn er - wie meist - mit einem Vergleich endet. Es fallen also insoweit lediglich die Rechtsanwaltskosten an. Da zudem unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jeder ( Arbeitgeber und Arbeitnehmer ) seine Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst zu tragen hat, sind die Kosten gut kalkulierbar und zudem meist von der Rechtsschutzversicherung mitumfasst.


Aufgrund der allgemein wirtschaftlich schwierigen Situation, die besonders vor mittelständischen Unternehmen nicht Halt macht, sind viele Firmen in einer prekären Situation. Dies führt vermehrt zu Kündigungen, bei denen jedoch oft die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Der Verlust des Arbeitsplatzes mit allen wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Folgen sollte niemals ungeprüft hingenommen werden.

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Arbeitsvertrag

Einstellungsgespräch: Nicht jede Frage ist erlaubt
befristetes Arbeitsverhältnis: Chancen und Risiken
Urlaub: Wann Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub haben

Probleme bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Abmahnung: sie dient häufig zur Vorbereitung einer Kündigung
Kündigung: Ordentliche und außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigungsschutz: Wer Kündigungsschutz genießt

Kündigungshindernisse: Schranken für Arbeitgeber
Änderungskündigung: das mildere Mittel im Verhältnis zur Beendigungkündigung

Aufebungsvertrag: Hier sollten Arbeitnehmer besondere Vorsicht walten lassen.

Abfindung

Arbeitszeugnis: Dieses sollte vom Arbeitnehmer kritisch unter die Lupe genommen werden

Prozessrecht:

Arbeitsgerichtsprozess: Wenn außergerichtlich keine Einigung möglich war