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Es war ein Schock. Jahrelang lebte die Familie im festen Glauben, nach dem Tod des vermögenden Onkels keine finanziellen Sorgen mehr zu haben. Bei Testamentseröffnung platzte die Bombe: Der Onkel hat sein ganzes Vermögen seiner attraktiven Pflegerin vermacht, weil die Gute sich Tag und Nacht um ihn gekümmert hat. Ein Klischee aus dem Groschenroman ?

In den letzten Jahren hat die häusliche Pflege von Senioren tatsächlich stark zugenommen. Einen Anfechtung hätte im oben genannten Fall so gut wie keine Aussicht auf Erfolg, zumal für eine sittenwidrige Liebschaft zwischen Onkel und Tante keine Anhaltspunkte bestehen. Nur wenn der Onkel im Altenheim gepflegt wurde und nicht zu Hause, dürfte er seine dortige Pflegerin nicht als Erbin einsetzen. Dies verstieße gegen das Heimgesetz.

Erben, die im Testament übergangen wurden oder damit nicht einverstanden sind, können es innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist anfechten. In jedem Fall braucht der eigentliche Erbe jedoch einen handfesten Grund zur Anfechtung.