Im Internet gibt es Tauschbörsen, in denen die Benutzer sich im Rahmen eines Peer-to-Peer-Netzwerkes gegenseitig über die jeweilige Tauschplattform Daten zur Verfügung stellen. Hierzu sind alle Computerbenutzer über eine bestimmte Software in einem eigenen Netzwerk miteinander verbunden. Um an einem Netzwerk teilnehmen zu können, ist es erforderlich, eine entsprechende Software, die im Internet kostenlos angeboten wird, herunter zu laden und zu installieren sowie sich selbst zu registrieren und einen Benutzernamen anzugeben. Jeder Nutzer der Internettauschbörse bietet den anderen Nutzern sodann Einblick in einem bestimmten Teil der Festplatte seines Computers. Die Daten werden dann gegenseitig über die Tauschplattform zur Verfügung gestellt. Dabei bietet jeder, der auch nur ein Datenpaket einer Datei von einem anderen Nutzer auf seine Festplatte lädt, dieses Datenpaket bereits wieder anderen Nutzern zum Download durch diese an.
Die Folge illegaler Down - und Uploads ist es immer wieder, dass der Anschlussinhaber des Computers durch von der Musik - und Filmindustrie beauftragte Rechtsanwälte abgemahnt wird und aufgefordert wird, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
>>> Ermittlung der Anschlussinhaber (Fehlerquellen)
>>> Deckelung der Anwaltskosten auf 100,00 €uro
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>>> WLAN-Sicherungsanforderungen

