![]() | Was ist eine "Internet-Tauschbörse" (sog. "Filesharing")? |
Im Internet gibt es Tauschbörsen, in denen die Benutzer sich im Rahmen eines Peer-to-Peer-Netzwerkes gegenseitig über die jeweilige Tauschplattform Daten zur Verfügung stellen. Hierzu sind alle Computerbenutzer über eine bestimmte Software in einem eigenen Netzwerk miteinander verbunden. Jeder Nutzer der Internettauschbörse bietet den anderen Nutzern sodann Einblick in einem bestimmten Teil der Festplatte seines Computers. Die Daten werden dann gegenseitig über die Tauschplattform zur Verfügung gestellt.
![]() | Ist die Teilnahme an einer Tauschbörse verboten? |
Das Einstellen in das Internet, wo jederzeit und weltweit die Möglichkeit des Zugriffs existiert, gilt als eine Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechtes, die ohne die Erlaubnis des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ausnahmen gelten dort, wo der Urheberrechtschutz nicht greift. Eine im Internet bedeutende Ausnahme liegt vor, wenn eine freie Weitergabe zuvor ausdrücklich gestattet wurde, etwa bei sogenannter Freeware / Open Source-Software etc. Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 12.04.2007 (MMR 2007, 804 ff.) ausgeführt, dass die Prüf- und Handlungspflichten des Anschlussinhabers sich nicht darauf erstrecken, bereits die Installation von potentiell rechtsverletzenden Programmen wie Filesharing-Systemen, Email-Programmen oder Chatsoftware in jedem Fall zu verhindern. Diese können eben auch für rechtmäßige Ziele verwendet werden.
![]() | Ich habe zwar eine Datei heruntergeladen, aber nicht angeboten - ist die Abmahnung deshalb unberechtigt? |
In den meisten Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, die streitgegenständliche Datei sei über den Internetanschluss der Betroffenen anderen Usern zum Download "angeboten", "bereitgestellt" oder "verfügbar gemacht" worden. Insoweit sollte man wissen, dass bedingt durch die Funktionsweise der gängigen Tauschbörsen eine Datei während des Herunterladens gleichzeitig anderen Nutzern zum Download bereitgestellt wird.
![]() | Wie kommt der Abmahner auf mich? |
Nach eigenen Angaben ermitteln die Abmahner mit Hilfe einer angeblich zuverlässigen Software zunächst die IP-Adressen derjenigen Anschlussinhaber, über deren Anschluss im Internet angeblich eine Tauschbörse bereitgehalten wird. Sodann wird der zu dieser IP-Adresse zugehörige Provider (z.B. die Deutsche Telekom AG) ermittelt und vom Gericht (z. B. LG Köln) verpflichtet, Auskunft zu den Namen und Anschriften der Internet-Anschlussinhaber zu geben. Diese Auskunft bildet im Anschluss daran die Grundlage für eine Abmahnung.
![]() | Warum wurde vor dem LG Köln auf Auskunft geklagt? |
Die der Abmahnung vorausgehenden Auskunftsverfahren werden fast ausnahmslos vor dem Landgericht Köln geführt, da das LG Köln für Auskunftsansprüche gegenüber der Telekom sachlich und örtlich zuständig ist.
![]() | Was passiert wenn ich die Unterlassungserklärung unterzeichne? |
Der Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers ist damit zwar erfüllt. Gleichzeitig verpflichten Sie sich aber auch zur Erfüllung der geltend gemachten Ersatzansprüche. Die Zurückweisung der Zahlungsforderung oder eine vergleichsweise Einigung ist damit kaum noch möglich. Viele Gerichte werten entsprechende Unterlassungserklärungen als Schuldanerkenntnis.
![]() | Der Abmahnung liegt keine Original-Vollmacht bei - ist sie deshalb unwirksam? |
Zwar sehen manche Gerichte die Vorlage einer Originalvollmacht als erforderlich an, doch geht die weit überwiegende Mehrheit der Gerichte davon aus, das eine Abmahnung auch ohne eine solche wirksam ist. Vor dem Hintergrund des sog. "fliegenden Gerichtsstandes" (der Rechteinhaber ist im Falle eines Prozesses in der Ortswahl frei) kann eine fehlende Vollmacht kaum Ansatz einer erfolgreichen Verteidigung sein.
![]() | Ist der Anschlussinhaber stets der Verletzer der Urheberrechte? |
Der Anschlussinhaber ist oft nicht mit dem Nutzer der Tauschbörse identisch. Bei dem Anschlussinhaber kann es sich auch um ein Hotel oder Internetcafe handeln. In den meisten Fällen ist der Anschlussinhaber eine Privatperson, die Mitglied eines Mehrpersonenhaushaltes ist. In vielen dieser Fälle stellt sich die Frage, ob der Anschlussinhaber für das Handeln anderer Personen, zum Beispiel seiner Kinder haftet.
![]() | Wie verteidigt man sich gegen Abmahnungen? |
Ob die Kampagne der Medienindustrie, "Eltern haften für ihre Kinder", wirklich zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalles. Pauschal trifft dieser Satz jedenfalls nicht zu. Es ist Sache des Anspruchstellers, den behaupteten Sachverhalt zu beweisen. Mit anwaltlicher Hilfe gelingt es oft, den nicht selten völlig überzogenen Ansprüchen zu begegnen. Allerdings erfordert dies eine zügige Reaktion und die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung von Anfang an.
![]() | Welche Fehlerquellen bietet die IP-Adresse? |
Aus zahlreichen Beispielen in der Vergangenheit sind etwa erhebliche Fehler bei der angeblich beweiskräftigen Ermittlung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen und bei der Feststellung und Zuordnung von IP-Adressen im Zusammenhang mit Filesharing-Verfahren hinlänglich bekannt.
Logischerweise entstehen bei solchen Massenverfahren, bei denen viele Menschen beteiligt sind, Fehler, die sich oftmals in falschen oder falsch zugeordneten IP-Adressen äußern (LG Stuttgart, Urteil vom 16.07.2007, Az: 17 O 243/07, AG Hamburg Altona, Urteil vom 11.12.2007, Az. 316 C 127/07, LG Frankenthal, Beschluss vom 06.03.2009, Az. 6 O 60/09).
![]() | Die Abmahnung kam nicht als Einschreiben - muss ich überhaupt reagieren? |
Unbedingt. Der Versender muss vor Gericht nur nachweisen, dass er die Abmahnung überhaupt verschickt hat.
![]() | Sind derart kurze Fristen zulässig? |
Leider ja. Fristen zwischen 5 und 10 Tagen werden von den Gerichten aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit als angemessen beurteilt.
![]() | Was passiert wenn ich die Abmahnung ignoriere? |
Generell lässt sich diese Frage nicht beantworten. In einigen Fällen werden die ursprünglichen Forderungen wiederholt bzw. sogar erhöhte Zahlungsforderungen geltend gemacht. Grundsätzlich gilt aber, dass das Risiko einer gerichtlichen Durchsetzung der behaupteten Ansprüche steigt.
![]() | Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben? |
Dies kann nur in Ansehung des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Besteht tatsächlich ein Unterlassungsanspruch, bietet sich in vielen Fällen ein solches Vorgehen an. Durch eine entsprechend formulierte Erklärung kann das Haftungsrisiko des Unterlassungsschuldners in der Regel deutlich gesenkt werden. Bei der Erstellung einer Unterlassungserklärung sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, da die Rechtsprechung an die Wirksamkeit sehr hohe Anforderungen stellt.
![]() | Muss ich eine Hausdurchsuchung befürchten? |
Nachdem eine Adressermittlung durch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch möglich ist, kommt es bei Urheberrechtsverletzungen nur noch in seltenen Fällen zu Strafanzeigen. Hausdurchsuchungen stellen eine absolute Ausnahme dar.

